Sollte die Entwicklung der Coronavirus-Infektionsraten es zulassen, werden die Grundschulen dann ab dem 4. Mai schrittweise geöffnet werden – zunächst für die Schülerinnen und Schüler der Klasse vier, um sie auf den bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.
Besonderes Augenmerk auf Hygiene
Vom 20. bis 22. April werden die organisatorischen und weiteren notwendigen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs geschaffen. So wird geprüft, ob Klassen und Kurse aus Gründen des Infektionsschutzes aufgeteilt werden müssen. Darüber hinaus werden Hygienekonzepte umgesetzt und der Personaleinsatz geplant sowie Raumnutzungskonzepte entwickelt.
Sämtliche Schulen werden vor der Öffnung gründlich von einem Dienstleister der Stadt Essen gereinigt, der sich an den Musterhygieneplan des Landeszentrums Gesundheit NRW hält. Dabei wird auch ein besonderes Augenmerk auf Kontaktflächen und sanitäre Einrichtungen gelegt. Vor Beginn des Unterrichts werden alle nötigen Hygieneartikel wie Seife und Papierhandtücher in ausreichender Menge in die Schulen geliefert.
Zusammen mit der Ruhrbahn organisiert die Stadtverwaltung zudem anhand der Schulstandorte und den damit verbundenen Schülerzahlen die Schülerbeförderung mit dem ÖPNV.
Kitas bleiben geschlossen
Kitas bleiben bis vorerst 3. Mai weiterhin geschlossen. In allen Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege sind die Mitarbeitenden in der jeweiligen Einrichtung bzw. Pflegestelle anwesend, um die Beratung und Information der Eltern sicherzustellen. Bei Fragen zur Kinder-Notbetreuung in Kitas hilft der Familienpunkt montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch unter 0201 88-51777 weiter.
Notbetreuung
In Schulen und Kitas wird die Notbetreuung für Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen, die im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten, zunächst bis zum 3. Mai fortgeführt. Ab dem 23. April findet sie in erweiterter Form statt, sodass mehr Eltern von diesem Angebot Gebrauch machen können. Für die Inanspruchnahme ist von den Eltern eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen.
Mehr Informationen zum Vorgehen bei Schulen und Kitas in Essen finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_schulen_kitas.
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