In seinem Anschreiben wirbt er für Verständnis, dass es zu dieser Maßnahme gekommen ist. Die Kapazitäten der Essener Heimträger, die momentan diese besonders schutzbedürftige Gruppe von jungen Flüchtlingen aufnehmen, sind seit Monaten erschöpft. Es entstehen laufend neue Gruppen für minderjährige Flüchtlinge, jedoch hält das Tempo des Ausbaus dem Tempo des Zuzuges aktuell nicht Stand. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Träger von stationären Jugendhilfeeinrichtungen bis Ende 2016 ausreichend neue Plätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung stellen werden. Bis dahin ist das Jugendamt der Stadt Essen auf geeignete Notlösungen angewiesen. Diese wurde nun im Emil Frick Haus gefunden.
Zum Hintergrund:
Das Jugendamt ist verpflichtet, ein ausländisches Kind oder einen ausländischen Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen, sobald dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird. Diese Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge dürfen nicht in den regulären Flüchtlingsunterkünften (Übergangsheime, Behelfseinrichtungen und Flüchtlingsdörfer) untergebracht werden, sondern werden in stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe aufgenommen; diese unterliegen der Heimaufsicht durch das Landesjugendamt Rheinland.?Allein in diesem Jahr hat das Jugendamt bereits 240 dieser jungen Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Notunterkünften mit pädagogischer Betreuung untergebracht. Diese Noteinrichtungen - wie zum Beispiel das Emil Frick Haus und andere - sind nicht auf Dauer angelegt und benötigen keine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.
Mindestens weitere 130 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge müssen in den nächsten sechs bis acht Wochen aufgenommen werden. Die Quote, die die Stadt Essen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verpflichtend zu erfüllen hat, wird zurzeit jede Woche nach oben korrigiert; daher geht die Verwaltung mittlerweile von einer noch höheren Zahl der zu betreuenden jungen Menschen aus, die im Laufe der nächsten Monate untergebracht werden müssen.
EFH: Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger