Die Aneinanderreihung von Duldungen verhindert eine dauerhafte Bleibeperspektive, was insbesondere für junge Menschen ein schwerwiegendes Integrationshindernis darstellt. Zum ersten Mal wurde nach einer langen Begleitungsphase durch das Integrationsmanagement im Jugendamt der Stadt Essen teilnehmenden Jugendlichen aus dem Essener Modell eine sogenannte Niederlassungserlaubnis und somit die Möglichkeit für einen unbefristeten Aufenthalt in der Bundesrepublik erteilt. "Sie haben einen langen und nicht immer einfachen Weg hinter sich", so Oberbürgermeister Thomas Kufen in seiner Rede vor den anwesenden Familien. "Für die einzelnen Stationen zum Erlangen eines unbefristeten Aufenthaltsstatus waren ebenfalls viele soziale Kompetenzen gefragt: Geduld und Durchhaltevermögen, Motivation und aktive Mitarbeit sowie die Überzeugung und Aktivierung der eigenen Familie zur Mitwirkung. An dieser Stelle danke ich allen Familienangehörigen für Ihre Unterstützung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Essener Modells, für Ihr Vertrauen und Ihre Mithilfe", erklärte das Stadtoberhaupt. "Sie sind nun gute Vorbilder für alle jungen Menschen mit einem ungeklärten Aufenthaltsstatus. Sie haben bewiesen, dass es sich lohnt, sich aktiv um eine bessere und dauerhafte Bleibeperspektive zu bemühen."
Zum Hintergrund
Um sich für das Essener Modell zu qualifizieren, müssen die Teilnehmer*innen regelmäßig die Schule besuchen, sich in einer Ausbildung befinden oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Auch die nachhaltige Mitwirkung bei der Klärung ihrer Identität und der Beschaffung von Ausweispapieren ist Voraussetzung für die Teilnahme am Programm. Zielgruppe waren junge Menschen im Alter zwischen 14 Jahren und dem vollendeten 27. Lebensjahr, die in Essen geboren sind oder seit mindestens fünf Jahren in Essen leben. Nach diesen Kriterien kamen seit Projektbeginn im Februar 2016 insgesamt 460 Personen für eine Teilnahme in Betracht. 172 Personen haben zurückgemeldet, dass sie kein Interesse an der Teilnahme am Projekt haben, bei 106 Personen stellte sich im Nachgang heraus, dass sie für eine Teilnahme ungeeignet sind.
Entscheidungsgrundlage für jeden Einzelfall sind eine sozialpädagogische Stellungnahme und Integrationsprognose, erstellt durch Integrationsmanager des Jugendamtes, und eine ausländerrechtliche Stellungnahme der Ausländerbehörde Essen. Die Entscheidung wird in der Steuerungsgruppe getroffen, die sich aus den Fachbereichsleitungen der Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeit- und Ausländerangelegenheit, des Jugendamtes und des Kommunalen Integrationszentrums (KI) zusammensetzt. Die Geschäftsführung liegt beim KI.