Jugendschöffen nehmen im Jugendstrafverfahren eine wichtige Rolle ein, denn sie arbeiten mit den Richtern kollegial zusammen. Sie haben als ehrenamtliche Richter das gleiche Stimmrecht wie ihre hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen. Weil im Jugendstrafrecht die sozialen und pädagogischen Aspekte einen hohen Stellenwert haben, sind die Gestaltungsmöglichkeiten besonders ausgeprägt; so können an Stelle von Jugendstrafen auch Kurse der Jugendgerichtshilfe, Antiaggressionstrainings aber auch Wochenendarreste und Sozialstunden angeordnet werden.
Den Jugendschöffen erstattet das Gericht eine Aufwandsentschädigung und übernimmt Fahrtkosten und Parkgebühren. Zirka zwölf Verhandlungstermine jährlich müssen Jugendschöffen wahrnehmen; sie laufen zwischen 9 und 14 Uhr. Lediglich im Ausnahmefall kann die Verhandlung auch mal länger dauern, oder ein weiterer Termin anberaumt werden, weil vielleicht noch wichtige Zeugen fehlen.
Das Jugendamt sucht Essener Bürgerinnen und Bürger, die sich als Jugendschöffe engagieren wollen. Gefragt sind Menschen zwischen 25 und 70 Jahren für die Amtsgerichte Essen, Borbeck und Steele. Gewählt werden Jugendschöffen für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Einsatz startet ab 1.1.2014.
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