Damit möchte die Stadt Essen der Verpflichtung Essener Bürger für dieses Ehrenamt zuvorkommen, die der Stadtverwaltung theoretisch möglich ist. Alle Interessierten, die am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Essen wohnen sowie in der Jugenderziehung oder im Umgang mit Jugendlichen erfahren sind, werden gebeten, sich umgehend zu melden: Entweder online auf www.essen.de/schöffenwahl oder bei Harald Pletzke, Jugendamt der Stadt Essen, unter Telefon: 0201 88 51772, E-Mail: harald.pletzke@jugendamt.essen.de.
Wer sich unsicher ist, ob er für das Schöffenamt in Frage kommt oder weitere Fragen zur Wahl hat, kann gerne Rückfragen zur Jugendschöffenwahl an Harald Pletzke stellen.
Die Beschlussfassungen über die Vorschlagslisten werden in den zuständigen Gremien bis Ende Juni erfolgen. Im Herbst 2018 wird der in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken gebildete Schöffenwahlausschuss die Schöffen auswählen. Eine entsprechende Benachrichtigung der ausgesuchten Personen erfolgt direkt durch das jeweilige Gericht.
Stadt Essen sucht Schöffen für Jugendgericht