Für die Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr müssen die zehn Pflichtschuljahre beendet sein und ein Alter von 27 darf nicht überschritten werden. Alleinerziehende erhalten die Möglichkeit ein FSJ in Teilzeit zu machen, auch Empfänger von Arbeitslosengeld II können das Angebot wahrnehmen.
Die Jugendhilfe Essen organisiert für die Zeit eine pädagogische Begleitung zur Unterstützung im Berufsalltag und bei privaten Fragestellungen. Zusätzlich gibt es 25 Seminartage, unter anderem zur Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen, sowie eine Abschlussfahrt nach Berlin.
Das FSJ ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit 39 Wochenarbeitsstunden in Vollzeit. Der Verdienst bei beiden Stellen beträgt 330 Euro monatlich, Urlaubsanspruch besteht je nach Beginn für 14 Tage.
Zusätzliche Infos gibt's bei Claudia Hansen unter Telefon 0201 88 54 323, per E-Mail an c.hansen@jh-essen.de oder auf der Internetseite des FSJ.
Zwei freie FSJ-Plätze für März 2018