Daher kann es zu Einschränkungen in den Ganztags- und „Acht-bis-Eins“-Betreuungen sowie in den Kinder- und Jugendhäusern kommen. Vereinzelt können Angebote ausfallen. Falls es zu Ausfällen kommen muss, wird versucht, die betroffenen Eltern rechtzeitig zu informieren.
21. März: Warnstreik in Jugendhilfe und Jugendberufshilfe