Mitarbeitende werben Mitarbeitende

Damit Jugendhilfe und Jugendberufshilfe Essen auch zukünftig den ständig wachsenden Anforderungen des Arbeitsmarkts gewachsen sind, möchten wir als Arbeitgeber*in intern Beteiligungsmöglichkeiten schaffen und persönliche Mitarbeiter*innen-Empfehlungen aus der Belegschaft für zu besetzende Stellenausschreibungen honorieren – „Mitarbeitende werben Mitarbeitende“. Das Engagement und die Bemühungen eines jeden Einzelnen zur Gewinnung neuer Kolleg*innen belohnt unser Unternehmen zukünftig durch eine erfolgsorientierte Zahlung einer Vermittlungsprämie.

Welche Vermittlung/Einstellung wird mit einer Prämie versehen? 
Bedarfsorientiert werden (bis zu einer später ggfs. anderslautenden fachlichen Qualifikation) aktuell pädagogische Fachkräfte gesucht und entsprechend bei erfolgreicher Vermittlung mit einer Vermittlungsprämie honoriert.

Hierzu zählen:
• Erzieher*innen
• Lehrer*innen
• Sozialarbeiter*innen oder vergleichbare Qualifikationen
• Psycholog*innen

Wer ist Prämienberechtigt?
Alle durch Vermittlung vorgenommenen Einstellungen werden mit einer einmaligen Vergütung in Höhe von max. 500 € brutto belohnt und beziehen sich dabei auf die Besetzung einer Vollzeitstelle. 
Die Auszahlung der Prämie erfolgt in zwei Raten, wobei die erste mit Antritt der Stelle, die zweite mit Übernahme aus der Probezeit erfolgt (nach dem 6. Monat).
Für die erste und zweite Rate sind jeweils 50 Prozent der gesamten Vermittlungssumme vorgesehen, die sich mit einer Einstellung bzw. Beschäftigung in Teilzeit entsprechend prozentual anpasst (siehe Beispiele).

• Vollzeit: 39 Stunden 500 Euro brutto
• Teilzeit: 30 Stunden 400 Euro brutto
• Teilzeit: ab 19,5 Stunden 300 Euro brutto

Bei der Einstellung muss es sich um eine/n neue/n Mitarbeiter*in handeln, der/die bislang noch in keinem Beschäftigungsverhältnis (Ausnahme Praktikum bzw. Tätigkeit als Honorarkraft) mit Jugendhilfe und Jugendberufshilfe steht.
Die Einstellung muss im Rahmen einer ausgeschriebenen Stellenbesetzung erfolgen und zur konkreten Besetzung anstehen. Bei Erfüllung der Kriterien kann jeder Mitarbeitende (im ungekündigten Arbeitsverhältnis) auch wiederholt personelle Vorschläge einbringen. Eine Deckelung bzw. individuelle Limitierung hinsichtlich der Prämienhöhe erfolgt nicht.

Beantragung und Verfahren
Mit dem entsprechenden Antrag macht der/die Mitarbeitende gemeinsam mit der/dem einstellenden Vorgesetzte(n) auf seine aktive Vermittlung aufmerksam, um die Prämie abzurufen.  
Der Antrag auf eine Vermittlungsprämie ist nach erfolgter Einstellung vollständig auszufüllen, beiderseits zu unterschreiben und anschließend an die Personalabteilung zu übermitteln, die zum jeweiligen Zeitpunkt (erste Prämie im Folgemonat der Einstellung) die beiden ausstehenden Raten zur Zahlung veranlassen wird.

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung dient für die Beantragung der Vermittlungsprämie ausnahmslos der offizielle Vordruck. Andere Formen der Prämienanforderung sind nicht möglich und zulässig.

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Antrag Mitarbeitende werben Mitarbeitende [Download]